Der DRK-Rückholdienst
Als regelmäßiges Fördermitglied haben Sie Anspruch auf die Leistungen des DRK-Rückholdienstes. Wird es im Ausland medizinisch notwendig und sind Sie transportfähig, holt Sie das DRK mit einem Ambulanzflugzeug zurück in die Heimat – oder, je nach Entfernung, mit einem Krankentransportfahrzeug.
Der Anspruch beim Rücktransport mit dem Ambulanzflugzeug gilt nicht nur für Sie selbst, sondern auch für Ehegatten, Kinder und Partner.
Kostenlose Installation des Hausnotrufs
Wenn Sie sich für einen Hausnotruf oder einen Mobilruf des DRK entscheiden, entfallen für Sie als Fördermitglied die Installationskosten.
Das Finanzamt zahlt mit
Ihren Mitgliedsbeitrag können Sie als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend machen. Eine Spendenbescheinigung stellt Ihnen der Kreisverband auf Wunsch gerne aus.
